Bekanntmachungen

Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg findet am Dienstag, dem 23.04.2024 um 18:00 Uhr im Rathaus - Ratssaal, Markt 1, statt.
Tagesordnung

Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg findet am Mittwoch, dem 24.04.2024 um 18:00 Uhr im Rathaus - Ratssaal, Markt 1, statt.
Tagesordnung

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl der Großen Kreisstadt Marienberg am Sonntag, dem 09.06.2024

Für die Wahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

lfd. Nr.

Bezeichnung des Wahlvorschlags

Kurzbezeichnung

lfd. Nr. - Bewerber

(Familienname, Vorname)

Beruf oder Stand

Ge-

burts-

jahr

Anschrift

(Hauptwohnung)

1. Bürger für Marienberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Jahn, Roberto

Motorradfahrerseelsorger

1967

Schulweg 1
09496
Marienberg-Gebirge

2. Wittig, Katharina

Grundschuldirektorin

1977

Dorfstraße 49B
09496 Marienberg-Lauta

3. Baldauf, Michael

Dipl.-Ing., Angestellter in Umweltanalytik

1975

Brüderweg 34
09496 Marienberg

4. Gottschalk, Esther

Grundschullehrerin

1972

Rudolf-Mauersberger-Straße 14
09496 Marienberg

5. Bergelt, Michael

Forstunternehmer

1961

Serpentinsteinstraße 58
09496 Marienberg-Ansprung

6. Hirsch, André

Fuhrunternehmer

1971

Bahnhofstraße 20
09496 Marienberg-Zöblitz

7. Heidel, Jens

Geschäftsführer Bauunternehmen

1969

Am Seitenweg 1B
09496 Marienberg-Lauterbach

8. Kleditzsch, Jörg

Soldat, Wirtschaftsfachwirt

1987

Siedlung 4
09496 Marienberg-Lauta

9. Porstmann, Martin

Verwaltungswirt

1973

Neunhäuserweg 7
09496 Marienberg-Rübenau

10. Kraus, Christian

Dipl.-Ing. Maschinenbau

1989

Amtsseite-Zugstraße 11
09496 Marienberg-Pobershau

11. Timmel, René

Geschäftsführer Autohaus

1979

Hübner Straße 93
09496 Marienberg-Reitzenhain

2. Freie Wählergemeinschaft Marienberg
FWG

1. Müller, Roy

Dipl.-Finanzwirt (FH)

1979

09496 Marienberg-Gebirge

2. Dr. Jasper, Wolfgang

Geschäftsführer, Zahntechnikermeister

1952

Niederlautersteiner Str. 7B
09496 Marienberg-Lauterbach

3. Siegert, Thomas

Unternehmer

1972

09496 Marienberg-Reitzenhain

4. Schulze, Bertram

Vertrieb Gesundheitswesen

1970

09496 Marienberg-Pobershau

5. Seifert, Marit

Apothekerin

1978

09496 Marienberg-Ansprung

6. Mayerhoffer, Johann

Selbständiger Dienstleister

1995

09496 Marienberg-Zöblitz

7. Ost, Michael

Holzschnitzer

1960

09496 Marienberg-Pobershau

8. Ullmann, Sven

Landwirt

1966

09496 Marienberg-Lauterbach

9. Wendrock, Martin

KFZ-Technikermeister

1980

09496 Marienberg

10. Mayerhoffer, Horst-Johann

Selbständiger Dienstleister

1970

09496 Marienberg-Zöblitz

11. Tottewitz, Holger

Geprüfter Automobilverkäufer

1973

09496 Marienberg-Zöblitz

12. Händel, Patrick

Tischler, Betriebswirt

1979

09496 Marienberg

13. Melzer, Mirko

Zollbeamter

1974

09496 Marienberg-Zöblitz

14. Schaarschmidt, Mandy

Lehrerin

1985

Niederdorf 8
09496 Marienberg-Lauterbach

15. Neubert, Mirko

Berufskraftfahrer im Personenverkehr

1980

09496 Marienberg-Satzung

16. Specht, Jörg

Steinmetz

1967

09496 Marienberg

17. Unglaube, Ralf

Geschäftsführer

1964

09496 Marienberg

18. Hoffmann, Jörg

Bilanzbuchhalter

1962

09496 Marienberg-Pobershau

3. Christlich Demokratische Union
Deutschlands

CDU

1. Haustein, Andreas

Dipl.- Oec./ Geschäftsführer

1958

Friesengasse 3
09496 Marienberg

2. Dresel, Michael

Selbst. Geschäftsführer

1970

Kurzer Weg 3
09496 Marienberg

3. Reichel, Katja

Betriebswirtin (VWA)

1979

Kühnhaidner Hauptstraße 37
09496 Marienberg-Kühnhaide

4. Härtel, Wolfgang

Dipl.-Lehrer/ Mittelschulrektor a.D.

1954

Sonnenstraße 11
09496 Marienberg

5. Kohlsdorf, Albrecht

Landrat a.D.

1953

Amtsseite-Hinterer Grund 19
09496 Marienberg-Pobershau

6. Liebscher, Bernd

Architekt

1957

Amtsstraße 13
09496 Marienberg

7. Steinert, David

Student

1996

Handweg 5A
09496 Marienberg-Ansprung

8. Morgenstern, Max

Geschäftsführer

1984

Dr.-Wilhelm-Külz-Allee 2B
09496 Marienberg

9. Pörschke, Norman

Selbst. Geschäftsführer

1978

Amtsseite-Steiler Aufstieg 15
09496 Marienberg-Pobershau

10. Reichel, Oliver

Selbst. Tischlermeister

1974

Kühnhaidner Hauptstraße 37
09496 Marienberg-Kühnhaide

11. Hofmann, Michael

Freiberufler

1959

Brüderweg 8
09496 Marienberg

12. Kallenberg, Olaf

Dipl.-Bauingenieur

1963

Sonnenstraße 7
09496 Marienberg

13. Uhlig, Lars

Physiotherapeut

1981

Dörfelstraße 14
09496 Marienberg

4. DIE LINKE

1. Greif, Wilfried

Rentner

1950

09496 Marienberg-Zöblitz

5. Alternative für Deutschland
AfD

1. Schubert, René

Diplomvolkswirt

1975

09496 Marienberg

2. Wolf, Johannes

Berufsschullehrer

1965

09496 Marienberg-Gebirge

3. Andersson, Grit

Angestellte

1966

09496 Marienberg-Pobershau

4. Gründig, Adelbert

Malermeister und Berufsschullehrer

1950

09496 Marienberg-Gebirge

5. Nestler, Karin

Spielzeugherstellerin

1958

09496 Marienberg-Pobershau

6. Ullmann, Eckart

Automatenprogrammierer

1965

09496 Marienberg-Pobershau

7. Böttcher, Jan

Werksleiter

1977

09496 Marienberg-Gebirge

6. Zukunft für Marienberg
(ZfM)

1. Haustein, Enrico

Bankbetriebswirt

1980

09496 Marienberg

2. Klinner, Rüdiger

Vertriebskoordinator

1986

09496 Marienberg

3. Oehmichen, Michael

Eventmanager

1971

09496 Marienberg-Reitzenhain

4. Meister, Kay

Biologe

1976

09496 Marienberg-Rübenau

5. Enders, Florian

Unternehmer

1995

09496 Marienberg

6. Eckert, Steffen

Finanzbeamter/ DJ

1974

09496 Marienberg

7. Dietel, Nico

Unternehmer

1975

09496 Marienberg

8. Natzschka, Tim

Produktmanager Textil

1986

09496 Marienberg-Lauterbach

9. Klaus, Danilo

Polizeibeamter

1980

09496 Marienberg

10. Thieme, Thomas

Architekt

1986

09496 Marienberg

11. Morgenstern, Eric

Bankbetriebswirt

1982

09496 Marienberg

12. Engelmann, Jan

Polizeibeamter

1974

09496 Marienberg

13. Löser, Robin

Arzt (in Weiterbildung)

1995

09496 Marienberg-Niederlauterstein

14. Schlicht, Christian

Rentner

1956

09496 Marienberg

15. Hammer, Rico

Unternehmer

1983

09496 Marienberg-Gebirge

16. Zoll, Jürgen

Rentner

1959

09496 Marienberg-Zöblitz

Marienberg, 08.04.2024

André Heinrich

Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 09.06.2024 zum Europäischen Parlament und zu den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen – zum Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg und zum Kreistag des Erzgebirgskreises - wird in der Zeit vom 20. bis 24.05.2024 - während den allgemeinen Öffnungszeiten –

(Pfingstmontag geschlossen)

Dienstag/Donnerstag                     09:00 - 18:00 Uhr
Freitag                                            09:00 - 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Amtsstraße 1), 09496 Marienberg, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eingetragen ist.

Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme sind die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis für sie zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf.

2. Wählen kann jeweils nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament und/oder einen Wahlschein für zumindest eine der beiden Kommunalwahlen hat.

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der genannten Öffnungszeiten, spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Amtsstraße 1), 09496 Marienberg Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Berichtigung stellen.

Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Soweit die in diesem Antrag behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. In dieser ist vermerkt, für welche Wahl/en sie gilt.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. dessen Berichtigung beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.  Wer einen Wahlschein

            - zur Wahl des Europäischen Parlaments hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des
              Erzgebirgskreises
            - zu einer oder beiden Kommunalwahlen hat, kann durch Stimmabgabe in den Wahllokalen seines

              zuständigen Wahlkreises wählen

oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Wahlscheine werden nur auf Antrag des Wahlberechtigten erteilt.

5.1. Auf Antrag kann jeder Wahlberechtigte einen Wahlschein erhalten, wenn er

            - im Wählerverzeichnis eingetragen ist (ohne Angabe von Gründen),
            -
nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist und der Grund für die Nichteintragung nicht durch ihn zu
              vertreten ist.

5.2. Gründe für nicht zu verantwortende Nichteintragungen:
a) Nachweis, dass ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,

b) Recht auf Teilnahme an der Wahl, welches erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden oder
c) das Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Amtsstraße 1), 09496 Marienberg mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Antrag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.

Der schriftliche Antrag kann auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gestellt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Marienberg unter vorstehender Anschrift gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 08.06.2024, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

5.3. Der Wahlberechtigte erhält für die Wahl zum Europäischen Parlament

              - einen Wahlschein
              - einen amtlichen Stimmzettel
           
  - einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag
         
    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten
               
Wahlbriefumschlag
         
    - ein Merkblatt für die Briefwahl.

       Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahl

              - einen Wahlschein mit Angabe der Wahl, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist
             
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat
             
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag
           
  - einen amtlichen Stimmzettelumschlag
             
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
             
- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Kommunalwahlen und die Europawahl finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden.

Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den Merkblättern für die Briefwahl zu entnehmen.

Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung vom Wahlschein und der Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung Marienberg vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit dem/den Stimmzettel/n und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahlen und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.

Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch bei der auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Informationen zum Datenschutz

Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:

1.

a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i. V. m. §§ 4, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der Sächsischen Kommunalwahlordnung.

b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i. V. m. §§ 5 Absatz 1, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 der Sächsischen Kommunalwahlordnung.

c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3, § 27 Absatz 5 der Europawahlordnung sowie i. V. m. §§ 5 Absatz 1, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Sächsischen Kommunalwahlordnung.

d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8 der Sächsischen Kommunalwahlordnung und ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 11 der Sächsischen Kommunalwahlordnung.

2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.

3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:Stadtverwaltung Marienberg, Datenschutzbeauftragte, datenschutzbeauftragter@marienberg.de  (Postanschrift: Markt 1, 09496 Marienberg)

4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten für die Europawahl der Kreiswahlleiter (Postanschrift: Landratsamt Erzgebirgskreis Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz), für die Kommunalwahlen das Landratsamt Erzgebirgskreis (Postanschrift: Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz) als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.

5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse sowie Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Sächsischen Kommunalwahlordnung

-    der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet,
-    die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl noch angefochten ist oder

-    sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
 
  Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
   
Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
   
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i. V. m. § 20 der Europawahlordnung; §§ 4 Absatz 2, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 2 und 3 der Sächsischen Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i. V. m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; §§ 4 Absatz 3 und 4, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 1 der Sächsischen Kommunalwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe Punkt 5).

7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (Postanschrift: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden; E-Mail: post@sdtb.sachsen.de) richten.

Marienberg, 08.04.2024

André Heinrich

Oberbürgermeister

Bekanntmachung zu Bauleitplänen der Großen Kreisstadt Marienberg

Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Wind der Großen Kreisstadt Marienberg

Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung 2024

Die Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung 2024 der Großen Kreisstadt Marienberg können Sie nachfolgend einsehen.
Ortsübliche Bekanntgabe 1. Nachtragssatzung 2024

Öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes

Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes der Großen Kreisstadt Marienberg für das Berichtsjahr 2022

Beteiligungsbericht